Das Bildungspaket" der Bundesregierung
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II, SGB XII und BKKG
Wenn
Sie Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sind,
haben Sie nun Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets für Ihre Kinder.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Ein- und mehrtägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte:
Hier
werden die tatsächlichen Kosten, z.B. Fahrtkosten, Eintrittsgeld in
eine Museum usw. übernommen, nicht aber z.B. das Taschengeld für Ihr
Kind. - Angemessene Lernförderung:
Ihr Kind
erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist z.B. der Fall,
wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung
schafft. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule
stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer
festgestellt udn unkompliziert bescheinigt. - Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort:
Möchte
Ihr Kind an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, dann
erhalten Sie die hierfür entstehenden Kosten. Das Antragsverfahren wurde für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen vereinfacht: Hier ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich. Wenn ein Bedarf auf diese Leistungen besteht, muss er beim Landratsamt angezeigt werden. Dies kann auch telefonisch erfolgen.
- Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Sie
erhalten bis zu 10,- € je Monat zur Teilnahme Ihres Kindes an
Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur udn Geselligkeit. In
Frage kommen z.B. Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Kosten für
Musikunterricht oder Unterricht in künstlerischen Fächern oder die
Teilnahme an Freizeiten. - Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler (Schülerbeförderung):
Sie
erhalten den Zuschuss, wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen nicht
bereits über die Kostenfreiheit des Schulweges erstattet werden. - 100,- € jährlich für Schulbedarf:
Auf
Antrag erhalten Sie diesen Betrag um Schulmaterialien zu beschaffen.
70,- € werden am 01.08., 30,- € am 01.02. jeden Jahres ausgezahlt.
Die
Leistungen gibt es für Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind - die
Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben nur für
Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Die Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen beim
Landratsamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Formular zur Bestätigung durch die Schule
Infoblatt zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe